10.12.2017

Zentralschlüssel verloren? Darauf müssen Sie achten!

Zentralschlüssel kommen in Wohnhäusern mit mehreren Parteien oder in Unternehmen zum Einsatz, wo mehrere Schließzylinder mit einem Schlüssel geöffnet werden sollen. Wenn der Zentralschlüssel verloren geht, zieht dies sehr viele Folgen mit sich. Wichtig ist, dass man zunächst ruhig bleibt.

Einen kühlen Kopf bewahren

Zentralschlüssel
Sollten Sie den Schlüssel nicht mehr auffinden können, heißt es, strukturiert vorzugehen. Oftmals sind Schlüssel nur aus der Hosentasche gefallen, liegen damit noch im Auto, liegen im Büro oder der Wohnung. Bevor nächste Schritte eingeleitete werden, sollten Abläufe des Tages rekonstruiert werden, sodass der Schlüssel vielleicht aufgefunden werden kann.
Wichtig: Prüfen Sie nicht nur Orte, an denen Sie für gewohnt den Schlüssel liegen lassen. In Gedanken verloren, kann es durchaus geschehen, dass Sie den Schlüssel an den unmöglichsten Stellen liegen lässt und ihn daher nicht mehr auffinden kann.
Führt die Suche zu keinem Erfolg sind nächste Schritte einzuleiten. Dies ist innerhalb der nächsten Stunden zu tun, um große Schäden zu vermeiden.

Ihre Rechte und Pflichten

Zunächst sollte geprüft werden, ob Unterlagen zur eindeutigen Zuordnung des Schlüssels, ebenso verloren sind. Ist beispielsweise eine Beschriftung am Schlüssel vorhanden oder der Personalausweis ebenso abhanden gekommen, kann dies Vor- und Nachteile mit sich bringen. Ein ehrlicher Finder wird den Schlüssel schnell zurückbringen. Hat der Finder jedoch schlechte Absichten, wird der unbefugte Zutritt zum Gebäude sicherlich bald folgen.
Falls eine Versicherung für den Verlust des Schlüssels besteht, sollte der Verlust sofort bei der zuständigen Versicherung gemeldet werden. Nur so kann der Versicherungsschutz, bei entstehenden Kosten, greifen. Ebenso kann auf die Hausratversicherung zurückgegriffen werden, wenn es sich um einen privaten Schlüssel handelt, der nicht für gewerbliche Gebäude zum Einsatz kommt.

Weiterhin sollten Mitbewohner, Vermieter, Hausverwaltung und der Besitzer des Gebäudes informiert werden. Nur so können Sie sichergehen, dass der Schlüssel nicht von Fremden missbraucht werden kann.
Sollte der Vermieter auf einen Austausch der Schließanlage bestehen, so muss dem Folge geleistet werden. Durch den Verlust des Schlüssels sind Sie dazu verpflichtet den kompletten Austausch zu begleichen, falls keine Versicherung greift. Der Austausch und das übertragen der Kosten auf die Person, die den Schlüssel verloren hat, sind vollstens rechtmäßig, wenn der Vermieter sich Sorgen machen muss, dass Unbefugte das Gebäude betreten könnten.

Wichtig: Sollten Sie allerdings beweisen können, dass der Schlüssel an einem Ort verloren gegangen ist, der die Gefahr von unbefugtem Zutritt in das Gebäude nicht rechtfertigt, muss der Austausch der Schließanlage nicht übernommen werden. Dies ist dann der Fall, wenn der Schlüssel beispielsweise auf den Grund eines großen Sees oder Flusses gefallen ist.
Ein weiteres Beispiel, das die Kostenübernahme ausschließen würde, ist der Verlust des Schlüssels im Urlaub. Haben Sie lediglich den Schlüssel verloren, der keinerlei Anhaltspunkte auf den Wohnort gibt, so kann ein Austausch nicht gefordert werden. Dritte bekommen keinerlei Hinweise auf die Zugehörigkeit des Schlüssels zum Wohnort, weswegen keine Gefahr ausgehen kann.

Die Wahl des Schlüsseldienstes

Schlüsseldienste im Vergleich
Um überhaupt in die eigene Wohnung zu kommen, ist es meist notwendig, den Schlüsseldienst zu bestellen. Hierbei sollten Sie jedoch nicht auf den erstbesten Anbieter im Netz zurückgreifen. überdachte Auswahl kann Kosten einsparen.
Schon am Telefon geben seriöse Anbieter einen Kostenvoranschlag für die Anfahrt des Dienstes, sowie den Austausch. Laut Verbraucherschutz gilt eine Obergrenze von 150 Euro für einen standardmäßigen Austausch des Schlosses. Dieser Wert kann allerdings an Sonn- und Feiertagen deutlich überschritten werden, da hier mit Zuschlägen gerechnet werden muss. Ein ortsansässiger Schlüsseldienst ist daher zu bevorzugen, da diese keine langen Fahrtwege vor sich hat, die später massiv in der Rechnung zuschlagen werden.

Die Pflichten des Vermieters im Verlustfall

Generell gilt, dass der Vermieter verpflichtet ist, bei Schlüsselübergabe darauf hinzuweisen, dass eine vollständige Kostenübernahme des Schließanlagenaustausches eingegangen wird, sollte der Schlüssel verloren gehen. Wird hierauf nicht hingewiesen, bestenfalls sogar schriftlich, kann vom Vermieter keine vollständige übernahme der Kosten eingefordert werden. Der Ersatzanspruch mindert sich deutlich.
Sobald der Vermieter von dem Verlust erfährt, wird er sich sicherlich Gedanken machen, wie man das Gebäude vor einem unbefugten Zutritt schützen kann. Oftmals kommt nur noch der Austausch der kompletten Schließanlage in Betracht. Doch hierbei ist es Voraussetzung, dass der Vermieter nachweisen kann, wo sich alle Schlüssel, die mit der Schließanlage ausgeliefert wurden und solche, die zum öffnen der Schließanlage genutzt wurden, befinden. Kann er dieser Voraussetzung nicht nachkommen, kann kein Anspruch auf die komplette Kostenübernahme, durch den Schadensverursacher, stattfinden.
Sollte der Mieter für den Austausch der Schließanlage zahlen müssen, so ist der Austausch auch tatsächlich durchzuführen. Es darf nicht lediglich ein Kostenvoranschlag stattfinden, der dann zu bezahlen ist, ohne dass der tatsächliche Austausch der Schließanlage stattfindet. Kosten für die Arbeit und Ersatzteile müssen erst nach vollendetem Austausch übernommen werden.

Diebstahl oder Verlust?

Einen anderen Sachverhalt stellt der Diebstahl dar. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie den Schlüssel wirklich verloren haben, oder ob er Ihnen gestohlen wurde, so ist eine Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei zu empfehlen. Kann der Diebstahl bewiesen werden, werden alle Ersatzansprüche fallen gelassen, da dem Mieter hierbei keine Vorwürfe zu machen sind. Durch den Diebstahl ist aber nicht sofort die Kostenübernahme ausgeschlossen. Sollte der Schlüsselinhaber dauerhaft sehr unsorgfältig mit der Aufbewahrung des Schlüssels gewesen sein, so kann eine Kostenübernahme zum Austausch der Schließanlage dennoch auf Sie zukommen. Beispielsweise ist das Aufbewahren des Schlüssels unter der Fußmatte oder in einem Blumenkübel höchst fahrlässig und wird die Kostenübernahme mit sich ziehen. Ebenso sind deutlich sichtbare Aufbewahrungsorte und leicht zugängliche Orte ein weiteres No-Go.

Tipps gegen Schlüsselverlust und enorme Kosten

Wenn Sie schon vor dem Verlust einige Präventionsmaßnahmen ergreifen, gestaltet sich ein Verlust nicht mehr all zu nervenaufreibend. So kann eine abgeschlossene Versicherung deutlich vor immensen Kosten bei Anlagenaustausch und mehr schützen. Ebenso sollte ein Schlüsseldepot außerhalb des Hauses, beispielsweise bei der Bank oder der Post, eingerichtet werden. So kann immer auf einen Ersatzschlüssel zurückgegriffen werden, zu dem Unbefugte sicherlich keinen Zutritt haben.

Eine wundervolle technische Entwicklung sind die cleveren Schlüsselanhänger. Diese sind mit einem Barcode versehen, sodass der Finder des Schlüssels schnell und einfach mit Ihnen in Kontakt treten kann. Der Barcode kann mit jedem Smartphone eingelesen werden, um die abgespeicherten Daten aufzurufen. Es gibt sogar elektronische Schüsselfinder mit Bluetooth wie den Gigaset G-Tag. Welchen Schutz Sie auch wählen, die eingetragenen Schlüsseldienste in Osnabrück helfen Ihnen im Falle eines Falles gerne weiter.



Autor: Jürrgen Frenzel

Autor: Jürgen Frenzel

ist Schlüsseldienstler aus Leidenschaft und auch im Web ist er zuhause und publiziert
gerne Artikel über die Themen Sicherheitstechnik, Einbruchschutz und Schlüsseldienste.