Der Schlüsseldienst beschädigt bei der Türöffnung die Haustür - Wer bezahlt den Schaden?

Wer übernimmt die Kosten, wenn die Türe beim öffnen beschädigt wird?

Es ist empfehlenswert, sich schon im Vorhinein über einen möglichen Schlüsseldienst und dessen Leistungsarten äußerst gründlich zu informieren, bevor der Ernstfall eintritt und er benötigt wird. Sofern nicht klar in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt ist, für welche Schäden dieser an der Tür haftet (aus Gründen der Kulanz des Kunden gegenüber) übernimmt zunächst derjenige die Kosten, der den Schlüsseldienst gerufen hat.
Warum übernimmt nicht der Schlüsseldienst die Reparaturkosten bei Schäden?
Die Regelung, dass der Schaden von demjenigen beglichen werden muss, der ihn verursacht hat, greift im Falle des Schlüsseldienstes nicht. Von Rechtswegen her ist der Schlüsseldienst deshalb nicht zur Rechenschaft zu ziehen, da derjenige der ihn ruft, ihn zu einer gewaltsamen öffnung der Tür anweist.
Gibt es auch Fälle, in denen der Schlüsseldienst für die Kosten aufkommen muss?
Anders liegt der Fall, wenn die Tür vom Schlüsseldienst fahrlässig beschädigt wird. Beispielhaft dafür ist ein entstandener Schaden durch das unsachgemäße Aufhebeln der Türe. Kann nachgewiesen werden, dass das Aufhebeln der Türe nicht notwendig gewesen wäre, um diese fachgerecht öffnen zu können und hätte dadurch ein Schaden vermieden werden können, muss für die Reparaturkosten des Schlüsseldienstes aufkommen. Bei nachgewiesenem fahrlässigem Handeln kann der Schlüsseldienst zur Rechenschaft gezogen werden. Falls eine Körperverletzung von Seiten des Schlüsseldienstes verursacht wird, ist dieser ebenfalls zur Rechenschaft zu ziehen.
Wie kann verhindert werden, die Kosten für den möglichen Schaden selbst aufbringen zu müssen?

Wer übernimmt die Kosten, bei dem Versuch, die Türe selbst zu öffnen?
Wer versucht erstmal die Tür selbst zu öffnen, der muss die Kosten der beschädigten Tür selbst tragen, da das eigenständige öffnen der Türe von Rechtswegen eine fahrlässige Handlung darstellt. Allerdings muss der Vermieter bei einer Verhandlung erst einmal beweisen können, dass die Beschädigung der Türe mutwillig geschehen ist. Zuerst gilt jedoch der Grundsatz, dass der Vermieter ein Anrecht auf eine unversehrte Wohnung hat. Das bedeutet, die Wohnung muss in einem guten Zustand sein und darf nicht beschädigt werden. Aus Gründen des Rechts auf die Unversehrtheit der Wohnung, gilt es auf die einzelnen Bestandteile der Türe zu achten.
Ist eine Versicherung sinnvoll, um Geld zu sparen?
Handelt es sich bei dem vergessenen Schlüssel um den Schlüssel des Freundes, greift in der Regel eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung. Wenn es sich um den eigenen
Schlüssel handelt, ist es sinnvoll eine Hausratsversicherung abgeschlossen zu haben. Bei Abschluss des Vertrages sollte sichergestellt werden, dass die Hausratsversicherung
ebenfalls eine Schlüsselversicherung mit beinhaltet. Meist ist dies bei Premium Verträgen der Fall. Diese steigen zwar preislich, haben aber ihre Berechtigung. Es gibt
Haftpflichtversicherungen, für deren Mitgliedschaft Kunden pro Jahr rund 50,00 Euro zu zahlen haben.
Hierbei gilt es aber, der Haftpflichtversicherung nachzuweisen, dass kein fahrlässiges Handeln vorlag. Andernfalls werden keine Kosten übernommen.
Fazit:
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass für die Kosten der Reparaturen, die, durch das gewaltsame öffnen der Türe entstanden sind, nur in bestimmten Fällen der Schlüsseldienst aufzukommen hat. Die eleganteste Lösung ist es, den Schlüsseldienst durch einen Hausmeister rufen zu lassen, um mögliche Kosten nicht selbst tragen zu müssen. Des Weiteren ist es sehr ratsam, sich über verschiedene Versicherungsmodelle für solche Fälle frühzeitig zu informieren.