31.03.2018
Schnelle Hilfe nach einem Einbruch - was und wann zahlt die Versicherung?
Täglich liest man darüber in der Zeitung oder hört davon in den Medien: immer öfter werden Menschen Opfer von Einbrüchen. Vor allem in den letzten Jahren scheint die Anzahl an Einbrüchen in Deutschland stark zugenommen zu haben. Glaubt man aktuellen Statistiken, so finden mittlerweile pro Stunde ca. 15 Einbrüche statt, bei denen Menschen ihr Hab und Gut verlieren. Für viele ist jedoch die psychische Belastung, die sie nach einem Einbruch erleben, noch viel dramatischer als der Verlust einiger Wertgegenstände. Der Gedanke, dass sich eine fremde Person Zugang zum eigenen Haus verschaffen konnte und in den persönlichen Dingen der Opfer gewühlt hat, lässt viele Menschen einfach nicht los und führt dazu, dass sich sogar viele dazu entscheiden, den Tatort zu verlassen und sich ein neues Zuhause zu suchen. Tatsächlich wird es Einbrechern in vielen Fällen jedoch zu leicht gemacht denn mit einigen Sicherheitsvorkehrungen könnten viele Diebstähle verhindert werden. Bei uns erfahren Sie nun, wie diese Vorsichtsmaßnahmen aussehen und welche Versicherungen Sie im Schadensfall wirklich schützen beziehungsweise dafür sorgen, dass Sie zumindest eine finanzielle Entschädigung für Ihren Verlust erhalten.
Ihr Versicherungsschutz bei Einbruchsschäden
Bei einem Einbruch kommt es zu sogenannten Einbruchsschäden, die entstehen, wenn sich der Täter Zugang zu Ihrem Haus verschafft und Sie ausraubt. Diese werden zumeist von der sogenannten Hausratsversicherung, die jeder beim Kauf oder bei der Miete eines Heims abschließen sollte, abgedeckt. Dazu muss es jedoch möglich sein, anhand von Fotos oder auch alte Rechnungen zu beweisen, welche Sachgegenstände wirklich vorher vorhanden waren. Außerdem kommt zu einer Schätzung der ungefähren Verlustwerte, für die man dann eine Art "Einbruchsentschädigung" erhält. In Wahrheit handelt es sich dabei meist jedoch nur um eine Teilsumme, da die meisten Versicherungen nur bis zu einem gewissen Prozentanteil verpflichtet sind, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Zudem haben die gestohlenen Sachen häufig auch einen persönlichen Wert, der nicht mehr ersetzt werden kann. Die psychische Belastung, die auf die Einbruchsopfer zusätzlich zukommt, kann mit diesem Geld ebenfalls nicht gelindert werden. Es ist dennoch ganz wichtig, dass Sie in einem Einbruchsfall richtig handeln, um dafür zu sorgen, dass die Versicherung dafür aufkommt.Wofür zahlt die Hausrat- beziehungsweise Gebäudeversicherungen?
Zunächst ist es wichtig, dass Sie sich die Bedingungen ansehen, unter denen Ihre Hausrat- und Gebäudeversicherungen zum Einsatz kommen. Diese können nämlich zum Teil sehr unterschiedlich sein. So sehen zum Beispiel nicht alle die Abdeckung von Einbruchsschäden an Türen oder Fenstern vor. Bei anderen hingegen sind Einbruchsschäden wie diese durchaus inbegriffen und sie erhalten das notwendige Geld, um die beschädigten Türen bzw. Fenster ersetzen zu lassen. Leben Sie allerdings in einem Mehrfamilienhaus, so übernimmt im Normalfall die Wohngebäudeversicherung die Kosten für Schäden an der Haustür des Hauses. Wurde Ihre Wohnungstür jedoch auch beschädigt, kommt die Wohngebäudeversicherung dafür nicht auf und Ihre Hausratsversicherung tritt stattdessen in Kraft.Entscheidend ist hier also, wem die Tür gehört, denn handelt es sich um eine Mietwohnung oder ein Miethaus so sind Sie als Mieter nicht der Eigentümer. In diesem Fall muss der Vermieter selbst für den Schaden aufkommen beziehungsweise dieser wird über seine Versicherung abgewickelt. Hierzu zählen natürlich auch Arbeiten, die aufgrund eines beschädigten Schlosses durchgeführt werden müssen, aber auch die Entschädigung für gestohlenes Bargeld sowie Wertsachen wird über die Versicherung des Vermieters ausgezahlt.