31.03.2018

Schnelle Hilfe nach einem Einbruch - was und wann zahlt die Versicherung?

Einbruchsversuch
Täglich liest man darüber in der Zeitung oder hört davon in den Medien: immer öfter werden Menschen Opfer von Einbrüchen. Vor allem in den letzten Jahren scheint die Anzahl an Einbrüchen in Deutschland stark zugenommen zu haben. Glaubt man aktuellen Statistiken, so finden mittlerweile pro Stunde ca. 15 Einbrüche statt, bei denen Menschen ihr Hab und Gut verlieren. Für viele ist jedoch die psychische Belastung, die sie nach einem Einbruch erleben, noch viel dramatischer als der Verlust einiger Wertgegenstände. Der Gedanke, dass sich eine fremde Person Zugang zum eigenen Haus verschaffen konnte und in den persönlichen Dingen der Opfer gewühlt hat, lässt viele Menschen einfach nicht los und führt dazu, dass sich sogar viele dazu entscheiden, den Tatort zu verlassen und sich ein neues Zuhause zu suchen. Tatsächlich wird es Einbrechern in vielen Fällen jedoch zu leicht gemacht denn mit einigen Sicherheitsvorkehrungen könnten viele Diebstähle verhindert werden. Bei uns erfahren Sie nun, wie diese Vorsichtsmaßnahmen aussehen und welche Versicherungen Sie im Schadensfall wirklich schützen beziehungsweise dafür sorgen, dass Sie zumindest eine finanzielle Entschädigung für Ihren Verlust erhalten.

Ihr Versicherungsschutz bei Einbruchsschäden

Bei einem Einbruch kommt es zu sogenannten Einbruchsschäden, die entstehen, wenn sich der Täter Zugang zu Ihrem Haus verschafft und Sie ausraubt. Diese werden zumeist von der sogenannten Hausratsversicherung, die jeder beim Kauf oder bei der Miete eines Heims abschließen sollte, abgedeckt. Dazu muss es jedoch möglich sein, anhand von Fotos oder auch alte Rechnungen zu beweisen, welche Sachgegenstände wirklich vorher vorhanden waren. Außerdem kommt zu einer Schätzung der ungefähren Verlustwerte, für die man dann eine Art "Einbruchsentschädigung" erhält. In Wahrheit handelt es sich dabei meist jedoch nur um eine Teilsumme, da die meisten Versicherungen nur bis zu einem gewissen Prozentanteil verpflichtet sind, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Zudem haben die gestohlenen Sachen häufig auch einen persönlichen Wert, der nicht mehr ersetzt werden kann. Die psychische Belastung, die auf die Einbruchsopfer zusätzlich zukommt, kann mit diesem Geld ebenfalls nicht gelindert werden. Es ist dennoch ganz wichtig, dass Sie in einem Einbruchsfall richtig handeln, um dafür zu sorgen, dass die Versicherung dafür aufkommt.

Wofür zahlt die Hausrat- beziehungsweise Gebäudeversicherungen?

Zunächst ist es wichtig, dass Sie sich die Bedingungen ansehen, unter denen Ihre Hausrat- und Gebäudeversicherungen zum Einsatz kommen. Diese können nämlich zum Teil sehr unterschiedlich sein. So sehen zum Beispiel nicht alle die Abdeckung von Einbruchsschäden an Türen oder Fenstern vor. Bei anderen hingegen sind Einbruchsschäden wie diese durchaus inbegriffen und sie erhalten das notwendige Geld, um die beschädigten Türen bzw. Fenster ersetzen zu lassen. Leben Sie allerdings in einem Mehrfamilienhaus, so übernimmt im Normalfall die Wohngebäudeversicherung die Kosten für Schäden an der Haustür des Hauses. Wurde Ihre Wohnungstür jedoch auch beschädigt, kommt die Wohngebäudeversicherung dafür nicht auf und Ihre Hausratsversicherung tritt stattdessen in Kraft.

Entscheidend ist hier also, wem die Tür gehört, denn handelt es sich um eine Mietwohnung oder ein Miethaus so sind Sie als Mieter nicht der Eigentümer. In diesem Fall muss der Vermieter selbst für den Schaden aufkommen beziehungsweise dieser wird über seine Versicherung abgewickelt. Hierzu zählen natürlich auch Arbeiten, die aufgrund eines beschädigten Schlosses durchgeführt werden müssen, aber auch die Entschädigung für gestohlenes Bargeld sowie Wertsachen wird über die Versicherung des Vermieters ausgezahlt.

Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer-darauf gilt es zu achten

Natürlich stehen Ihnen als Versicherungsnehmer nicht nur Rechte zu, sondern es gibt ebenfalls einige Pflichten und Regeln, die Sie einhalten müssen, um den Anspruch auf Versicherungsschutz nicht zu verlieren. So ist es zum Beispiel notwendig, dass Sie in einem Einbruchsfall mithilfe von Fotos und/oder Kaufbelegen nachweisen können, welche Dinge gestohlen wurden und wie lange diese bereits in Ihrem Besitz waren. Des Weiteren müssen Sie nachweisen, dass Sie bzw. Ihre Familie in der Wohnung leben und das dauerhaft. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, wie viele Tage Sie weg sein dürfen, ohne dass dies als dauerhaft angesehen wird. Bei den meisten Versicherungen wird eine Abwesenheit von bis zu 60 Tagen als vorübergehend angesehen, bei einem Zeitraum darüber hinaus muss eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Außerdem müssen sie alles in ihrer Macht stehende getan haben, um den Einbruch zu verhindern. So ist zum Beispiel laut den meisten Versicherungen nicht erlaubt, beim Verlassen der Wohnung die Fenster oder Balkontür offen bzw. gekippt zu lassen. Ansonsten könnte die Versicherung sich weigern, für den aufgekommenen Schaden zu zahlen. Haben Sie Ihr Fenster jedoch offengelassen, der Einbrecher kam aber dennoch über die Tür herein, so muss die Versicherung trotzdem zahlen. Immer mehr Versicherungsunternehmen bieten ihren Kunden die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für fahrlässiges Handeln abzuschließen, um ein solches Missgeschick abzudecken.

Der Werteverfall als Knackpunkt bei der Schadensregulierung

Einbrecher haben es zumeist auf wertvolle technische Geräte wie Laptops, Fernseher, Computer oder auch Smartphones abgesehen. Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass diese sehr schnell an Wert verlieren und Sie daher in den meisten Fällen bei einem Diebstahl von Ihrer Versicherung nicht die dafür ursprünglich bezahlte Summe erhalten. Wird Ihnen zum Beispiel Ihr altes Smartphone gestohlen, so zieht die Versicherung den aktuellen Wert des Gerätes heran und Sie werden keinesfalls die Summe bekommen, die Sie beim Erwerb bezahlt haben.

Ein erwiesener Einbruchsfall muss vorliegen

Einbrecher in Aktion
Tatsächlich gibt es vor allem in den letzten Jahren immer häufiger Fälle von Versicherungsbetrügen, bei denen versucht wird, einen Einbruch vorzutäuschen, um auf diese Weise an eine größere Menge Geld zu gelangen. Daher fordern mittlerweile alle Versicherungen eindeutige Beweise, mit deren Hilfe nachgewiesen werden kann, dass ein Einbruch stattgefunden hat. Sie sollten daher darauf achten sofort die Polizei zu verständigen, wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Einbruch stattgefunden hat und keinesfalls damit beginnen, Dinge wegzuräumen oder irgendetwas zu reinigen, bevor die Polizei eingetroffen ist. Sie könnten so wertvolle Beweise zerstören, anhand derer für die Polizei ersichtlich wird, dass ein Einbruch stattgefunden hat.

Fazit

Ein normaler Versicherungsschutz reicht in den meisten Fällen aus, um zumindest einen Teil des materiellen Schadens, der bei einem Einbruch entstanden ist, erstattet zu bekommen. Lesen Sie sich jedoch unbedingt Ihre Versicherungspolicen durch, um genau zu wissen, worauf Sie im Ernstfall achten müssen, damit Ihre Versicherung auch wirklich für den Schaden aufkommt. Nur so werden Sie bestmöglich vorbereitet sein, um diese schwierige Situation zu meistern und den Schaden so gut es geht in Grenzen zu halten.



Autor: Jürrgen Frenzel

Autor: Jürgen Frenzel

ist Schlüsseldienstler aus Leidenschaft und auch im Web ist er zuhause und publiziert
gerne Artikel über die Themen Sicherheitstechnik, Einbruchschutz und Schlüsseldienste.