31.03.2018
Schnelle Hilfe nach einem Einbruch - was und wann zahlt die Versicherung?

Ihr Versicherungsschutz bei Einbruchsschäden
Bei einem Einbruch kommt es zu sogenannten Einbruchsschäden, die entstehen, wenn sich der Täter Zugang zu Ihrem Haus verschafft und Sie ausraubt. Diese werden zumeist von der sogenannten Hausratsversicherung, die jeder beim Kauf oder bei der Miete eines Heims abschließen sollte, abgedeckt. Dazu muss es jedoch möglich sein, anhand von Fotos oder auch alte Rechnungen zu beweisen, welche Sachgegenstände wirklich vorher vorhanden waren. Außerdem kommt zu einer Schätzung der ungefähren Verlustwerte, für die man dann eine Art "Einbruchsentschädigung" erhält. In Wahrheit handelt es sich dabei meist jedoch nur um eine Teilsumme, da die meisten Versicherungen nur bis zu einem gewissen Prozentanteil verpflichtet sind, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Zudem haben die gestohlenen Sachen häufig auch einen persönlichen Wert, der nicht mehr ersetzt werden kann. Die psychische Belastung, die auf die Einbruchsopfer zusätzlich zukommt, kann mit diesem Geld ebenfalls nicht gelindert werden. Es ist dennoch ganz wichtig, dass Sie in einem Einbruchsfall richtig handeln, um dafür zu sorgen, dass die Versicherung dafür aufkommt.Wofür zahlt die Hausrat- beziehungsweise Gebäudeversicherungen?
Zunächst ist es wichtig, dass Sie sich die Bedingungen ansehen, unter denen Ihre Hausrat- und Gebäudeversicherungen zum Einsatz kommen. Diese können nämlich zum Teil sehr unterschiedlich sein. So sehen zum Beispiel nicht alle die Abdeckung von Einbruchsschäden an Türen oder Fenstern vor. Bei anderen hingegen sind Einbruchsschäden wie diese durchaus inbegriffen und sie erhalten das notwendige Geld, um die beschädigten Türen bzw. Fenster ersetzen zu lassen. Leben Sie allerdings in einem Mehrfamilienhaus, so übernimmt im Normalfall die Wohngebäudeversicherung die Kosten für Schäden an der Haustür des Hauses. Wurde Ihre Wohnungstür jedoch auch beschädigt, kommt die Wohngebäudeversicherung dafür nicht auf und Ihre Hausratsversicherung tritt stattdessen in Kraft.Entscheidend ist hier also, wem die Tür gehört, denn handelt es sich um eine Mietwohnung oder ein Miethaus so sind Sie als Mieter nicht der Eigentümer. In diesem Fall muss der Vermieter selbst für den Schaden aufkommen beziehungsweise dieser wird über seine Versicherung abgewickelt. Hierzu zählen natürlich auch Arbeiten, die aufgrund eines beschädigten Schlosses durchgeführt werden müssen, aber auch die Entschädigung für gestohlenes Bargeld sowie Wertsachen wird über die Versicherung des Vermieters ausgezahlt.
Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer-darauf gilt es zu achten
Natürlich stehen Ihnen als Versicherungsnehmer nicht nur Rechte zu, sondern es gibt ebenfalls einige Pflichten und Regeln, die Sie einhalten müssen, um den Anspruch auf Versicherungsschutz nicht zu verlieren. So ist es zum Beispiel notwendig, dass Sie in einem Einbruchsfall mithilfe von Fotos und/oder Kaufbelegen nachweisen können, welche Dinge gestohlen wurden und wie lange diese bereits in Ihrem Besitz waren. Des Weiteren müssen Sie nachweisen, dass Sie bzw. Ihre Familie in der Wohnung leben und das dauerhaft. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, wie viele Tage Sie weg sein dürfen, ohne dass dies als dauerhaft angesehen wird. Bei den meisten Versicherungen wird eine Abwesenheit von bis zu 60 Tagen als vorübergehend angesehen, bei einem Zeitraum darüber hinaus muss eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Außerdem müssen sie alles in ihrer Macht stehende getan haben, um den Einbruch zu verhindern. So ist zum Beispiel laut den meisten Versicherungen nicht erlaubt, beim Verlassen der Wohnung die Fenster oder Balkontür offen bzw. gekippt zu lassen. Ansonsten könnte die Versicherung sich weigern, für den aufgekommenen Schaden zu zahlen. Haben Sie Ihr Fenster jedoch offengelassen, der Einbrecher kam aber dennoch über die Tür herein, so muss die Versicherung trotzdem zahlen. Immer mehr Versicherungsunternehmen bieten ihren Kunden die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für fahrlässiges Handeln abzuschließen, um ein solches Missgeschick abzudecken.Der Werteverfall als Knackpunkt bei der Schadensregulierung
Einbrecher haben es zumeist auf wertvolle technische Geräte wie Laptops, Fernseher, Computer oder auch Smartphones abgesehen. Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass diese sehr schnell an Wert verlieren und Sie daher in den meisten Fällen bei einem Diebstahl von Ihrer Versicherung nicht die dafür ursprünglich bezahlte Summe erhalten. Wird Ihnen zum Beispiel Ihr altes Smartphone gestohlen, so zieht die Versicherung den aktuellen Wert des Gerätes heran und Sie werden keinesfalls die Summe bekommen, die Sie beim Erwerb bezahlt haben.Ein erwiesener Einbruchsfall muss vorliegen
