30.03.2020

Wer zahlt, wenn das Türschloss in einer Mietwohnung ausgetauscht werden muss?

Das hat fast jeder schon mal erlebt! Das Türschloss in der Mietwohnung funktioniert nicht mehr. Ganz gleich, ob sich der Schlüssel nicht mehr bewegen oder ob sich das Schloss nicht mehr schließen lässt, das Problem ist da! Wenn das eintritt, dann denkt jeder zuerst einmal an einen Schlüsseldienst. Aber - in den Medien wird ständig darüber berichtet, dass ein Schlüsseldienst hohe Preise verlangt. Besonders teuer kann es werden, wenn gerade Wochenende oder ein Feiertag ist. Was also tun und wer soll das bezahlen?

Das Türschloss gehört zur Mietsache

Sicherheitsschloss
Das Türschloss der Wohnungstür gehört zur angemieteten Wohnung, somit ist es ein Bestandteil der Wohnung. Das bedeutet in erster Linie, dass der Mieter mit der Wohnungstür und dem Schloss pfleglich umzugehen hat. Der vom Vermieter übergebene Schlüssel ist demnach genauso sorgfältig zu behandeln, wie die gesamte Wohnung. Der Vermieter muss dafür sorgen, dass das angemietete Objekt, dazu gehört auch das Türschloss, in einem vertragsgemäßen und ordentlichen Zustand ist. Wenn Sie als Mieter die Mietsache beschädigen, so hat der Vermieter Anspruch auf Schadenersatz. Das heißt dann in dem Fall, dass Sie als Mieter das Türschloss reparieren oder austauschen lassen müssen. Sie können das natürlich auch in Eigenarbeit machen, hauptsache das Türschloss ist so in Ordnung, wie Sie es beim Einzug übernommen haben.

Was tun, wenn der Schlüssel verloren gegangen ist?

Wahrscheinlich hat jeder schon einmal den Haustürschlüssel verlegt oder verloren. Wenn man ganz viel Glück hat, dann findet man ihn wieder. Aber was ist, wenn er nicht verlegt wurde, sondern verloren gegangen und trotz aller Bemühungen nicht mehr aufzufinden ist? Wenn der Schlüssel von einem anderen Familienmitglied gebraucht wird, dann lässt sich sicher schnell ein neuer Schlüssel anfertigen. Komplizierter ist es, wenn es sich bei dem verloren Schlüssel um einen Universalschlüssel handelt und Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen. Dann kann es richtig teuer werden. Der Mieter hat laut Mietvertrag eine Obhutspflicht, das heißt, dass er so sorgsam auf den Schlüssel achten muss, dass er eben nicht verloren geht. Sollte trotz aller Sorgfalt der Schlüssel verloren gehen, dann haftet der Mieter, aber nur für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Der Verlust des Schlüssels muss dem Mieter also zum Vorwurf gemacht werden. Der Gesetzgeber und der Mietvertrag schreiben vor, dass der Mieter alles zu unterlassen hat, was einen Schaden an dem Mietobjekt verursachen kann. Ein solcher Schaden ist deswegen auch der Verlust des Haus- oder Wohnungsschlüssels. Der Mieter braucht keinen Schadenersatz bezahlen, wenn er den Verlust nicht wissentlich herbeigeführt hat, also auch nicht zu verantworten hat.

Wenn der Wohnungsschlüssel gestohlen wurde

Schlüssel
Es passiert wahrscheinlich gar nicht so selten, dass ein Wohnungsschlüssel gestohlen wird. Wenn Sie das Haus oder Ihre Wohnung verlassen, dann stecken Sie den Schlüssel in Ihre Handtasche. Meistens sind an dem Schlüsselbund noch andere Schlüssel. Das kann ein Autoschlüssel, Garagen- oder auch Briefkastenschlüssel sein. Alles was man benötigt, um wieder ins Haus oder in die Wohnung zu gelangen. Wenn aus nicht erklärlichen Gründen dann plötzlich die Handtasche verschwunden ist, das geht ja manchmal sehr schnell, dann ist die Not groß. Vielleicht haben Sie Ihre Tasche im Cafe neben sich auf den Boden gestellt und sie einfach beim Gehen vergessen? Oder sie ist Ihnen gestohlen worden? Das sind zwei völlig unterschiedliche Ereignisse. Wenn Sie Ihre Tasche stehen gelassen haben, dann kann das eine fahrlässige Handlung sein, wenn Ihnen Ihre Tasche allerdings gestohlen wurde, dann sind Sie wahrscheinlich ohne Schuld. In beiden Fällen müssen Sie aber dafür sorgen, dass der Schlüssel ersetzt wird. Eine gute Versicherung hilft Ihnen in beiden Fällen.

Türschloss funktioniert nicht mehr

Auch ein Türschloss muss irgendwann ausgetauscht werden, weil es einfach aufgebraucht und zu alt ist. In diesem Fall stellt sich die Frage: Warum funktioniert das Türschloss nicht mehr? Wenn es sich um einen Verschleiß handelt, dann ist der Vermieter verpflichtet, das Schloss auswechseln oder reparieren zu lassen. Wenn dem Mieter der Schlüssel im Türschloss abbricht, dann ist auch der Vermieter zum Handeln verpflichtet. In diesem Fall wird nämlich eine allgemeine Materialermüdung zugrunde gelegt und der Mieter trägt daher keine Schuld. Sollte der Vermieter andere Gründe als das Alter des Türschlosses anbringen, dann muss er eine genaue Pflichtverletzung des Mieters nachweisen.

Beschädigtes Türschloss bei Wohnungseinbruch

Wohnungseinbrüche sind keine Seltenheit. Wenn Sie schon mal mit einem Einbruch konfrontiert wurden, dann sind Sie absolut unschuldig. Bei der Beschädigung des Schlosses durch einen Dritten, trifft Sie keine Pflichtverletzung. Dann muss der Vermieter den Schaden tragen.

Schlossaustausch um Zutritt zu verweigern

Einbrecher mit Brecheisen
Sie wollen ganz sicher sein, dass keine weiteren Personen einen Schlüssel zu Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus haben? Wenn Sie als Mieter glauben, dass der Vermieter oder der Vormieter noch Schlüssel von Ihrem Mietobjekt haben und in Ihre Wohnung gelangen könnte, dann werden Sie um sicher zu gehen das Schloss wechseln wollen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Mieter das Recht hat das Schloss zu seiner Wohnung sowie zum Keller, Garage und Abstellraum auszutauschen. Die Kosten für den Einsatz bspw. eines Schlüsseldienstes in Remscheid müssen Sie allerdings selber tragen. Wenn Sie ausziehen, dann sind Sie verpflichtet, die alten Schlösser wieder einzubauen. Wenn eine Mietstreitigkeit mit dem Vermieter ihn dazu veranlasst, das Türschloss in Ihrer Wohnung auszutauschen und Sie Ihre Wohnung nicht mehr betreten können, dann handelt der Vermieter gegen das Gesetz und trägt die Kosten für den Rückeinbau. Grundsätzlich gibt es keine Verpflichtung des Vermieters oder auch des Mieters, die Kosten für einen Wechsel des Türschlosses zu tragen. Jeder Fall ist anders. Die Frage, die geklärt werden sollte ist immer, warum ein Schloss ausgetauscht werden soll.



Autor: Jürrgen Frenzel

Autor: Jürgen Frenzel

ist Schlüsseldienstler aus Leidenschaft und auch im Web ist er zuhause und publiziert
gerne Artikel über die Themen Sicherheitstechnik, Einbruchschutz und Schlüsseldienste.