30.03.2020
Wer zahlt, wenn das Türschloss in einer Mietwohnung ausgetauscht werden muss?
Das hat fast jeder schon mal erlebt! Das Türschloss in der Mietwohnung funktioniert nicht mehr. Ganz gleich, ob sich der Schlüssel nicht mehr bewegen oder ob sich das Schloss nicht mehr schließen
lässt, das Problem ist da! Wenn das eintritt, dann denkt jeder zuerst einmal an einen Schlüsseldienst. Aber - in den Medien wird ständig darüber berichtet, dass ein Schlüsseldienst hohe Preise verlangt.
Besonders teuer kann es werden, wenn gerade Wochenende oder ein Feiertag ist. Was also tun und wer soll das bezahlen?
Das Türschloss gehört zur Mietsache

Was tun, wenn der Schlüssel verloren gegangen ist?
Wahrscheinlich hat jeder schon einmal den Haustürschlüssel verlegt oder verloren. Wenn man ganz viel Glück hat, dann findet man ihn wieder. Aber was ist, wenn er nicht verlegt wurde, sondern verloren gegangen und trotz aller Bemühungen nicht mehr aufzufinden ist? Wenn der Schlüssel von einem anderen Familienmitglied gebraucht wird, dann lässt sich sicher schnell ein neuer Schlüssel anfertigen. Komplizierter ist es, wenn es sich bei dem verloren Schlüssel um einen Universalschlüssel handelt und Sie in einem Mehrfamilienhaus wohnen. Dann kann es richtig teuer werden. Der Mieter hat laut Mietvertrag eine Obhutspflicht, das heißt, dass er so sorgsam auf den Schlüssel achten muss, dass er eben nicht verloren geht. Sollte trotz aller Sorgfalt der Schlüssel verloren gehen, dann haftet der Mieter, aber nur für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Der Verlust des Schlüssels muss dem Mieter also zum Vorwurf gemacht werden. Der Gesetzgeber und der Mietvertrag schreiben vor, dass der Mieter alles zu unterlassen hat, was einen Schaden an dem Mietobjekt verursachen kann. Ein solcher Schaden ist deswegen auch der Verlust des Haus- oder Wohnungsschlüssels. Der Mieter braucht keinen Schadenersatz bezahlen, wenn er den Verlust nicht wissentlich herbeigeführt hat, also auch nicht zu verantworten hat.Wenn der Wohnungsschlüssel gestohlen wurde

Türschloss funktioniert nicht mehr
Auch ein Türschloss muss irgendwann ausgetauscht werden, weil es einfach aufgebraucht und zu alt ist. In diesem Fall stellt sich die Frage: Warum funktioniert das Türschloss nicht mehr? Wenn es sich um einen Verschleiß handelt, dann ist der Vermieter verpflichtet, das Schloss auswechseln oder reparieren zu lassen. Wenn dem Mieter der Schlüssel im Türschloss abbricht, dann ist auch der Vermieter zum Handeln verpflichtet. In diesem Fall wird nämlich eine allgemeine Materialermüdung zugrunde gelegt und der Mieter trägt daher keine Schuld. Sollte der Vermieter andere Gründe als das Alter des Türschlosses anbringen, dann muss er eine genaue Pflichtverletzung des Mieters nachweisen.Beschädigtes Türschloss bei Wohnungseinbruch
Wohnungseinbrüche sind keine Seltenheit. Wenn Sie schon mal mit einem Einbruch konfrontiert wurden, dann sind Sie absolut unschuldig. Bei der Beschädigung des Schlosses durch einen Dritten, trifft Sie keine Pflichtverletzung. Dann muss der Vermieter den Schaden tragen.Schlossaustausch um Zutritt zu verweigern
